34-Jährige wohl verantwortlich für Brand in Mehrfamilienhaus

Einen schnellen Ermittlungserfolg konnte die Kripo Schweinfurt nach dem Brand in einem Einfamilienhaus am letzten Donnerstag, bei der eine Person leicht verletzt wurde, erzielen. Eine 34-Jährige steht in dem Verdacht, das Feuer verursacht zu haben. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schweinfurt erließ der Ermittlungsrichter einen Haftbefehl wegen versuchten Mordes.

Wie bereits berichtet, war das Feuer in einem Kellerabteil des Mehrfamilienhauses in der Euerbacher Straße am 1. Dezember gegen 01:30 Uhr ausgebrochen. Nach Eingang der ersten Mitteilung waren die örtlichen Feuerwehren aus Schweinfurt und Niederwerrn sowie die Werksfeuerwehr einer naheliegenden Firma mit rund 50 Mann schnell vor Ort. Neben den Löscharbeiten kümmerten sie sich insbesondere um die Evakuierung der rund 20 Hausbewohner.

Durch den Rettungsdienst musste eine Person, die eine Rauchgasintoxikation erlitten hatte, in ein naheliegendes Krankenhaus gebracht werden. Das Mehrfamilienhaus selbst war nicht mehr bewohnbar. Für die restlichen Bewohner wurden Ausweichunterkünfte organisiert.

Bereits am Tag nach dem Brand geriet eine 34-jährige Schweinfurterin in den Fokus der Ermittlungen durch die Kripo Schweinfurt. Als der Tatverdacht sich weiter erhärtete, nahm die Polizei die Frau bereits am letzten Freitag vorläufig fest und führte sie auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt dem Ermittlungsrichter vor. Dieser folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und erließ einen Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten Mordes in 15 Fällen und der schweren Brandstiftung. Anschließend kam die Beschuldigte in eine Justizvollzugsanstalt.

Über die Tatmotivation liegen derzeit noch keine abschließenden Erkenntnisse vor und ist unter anderem Gegenstand der weiter andauernden Ermittlungen, die die Kripo Schweinfurt in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft führt.

Enrico Ball                                                               Dr. Reinhold Emmert

Polizeihauptkommissar                                         Oberstaatsanwalt als ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts

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