Würzburg (dpa/lby) – Ein Aschaffenburger Gastwirt kann nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg wieder Alkohol am Mainufer ausschenken.
Das Gericht gab der Klage des Gastwirts am Montag Recht, weil die Allgemeinverfügung der Stadt Aschaffenburg zum Ausschank zu unbestimmt und damit rechtswidrig sei. Der räumliche Geltungsbereich müsse klar und unmissverständlich geregelt sein. Dieser Beschluss im Sofortverfahren habe aufschiebende Wirkung. Die Stadt könne Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einlegen.