Angepasste Corona-Regeln für minderjährige Schüler

Für die Sportausübung im Indoor-Bereich gilt zwar grundsätzlich noch immer 2Gplus, ausgenommen davon bleiben jedoch weiterhin minderjährige Schülerinnen und Schüler, wenn sie regelmäßig in der Schule getestet werden. Auf die Fortsetzung dieser Regelung, die nun bis vorerst 9. Februar gilt, haben der BLSV und die BSJ in intensiven Gesprächen mit der Politik erneut hingewirkt. Ausgenommen von der Testpflicht beim Sport im Indoor-Bereich wegen 2Gplus bleiben auch dreifach geimpfte, sog. „geboosterte“ Personen.

„Der Fortbestand der Ausnahmeregelungen ist ein wichtiges Signal zum Jahresauftakt für Kinder und Jugendliche“, sagt der Vorsitzende der Bayerischen Sportjugend, Michael Weiß, „und lässt die Sportausübung trotz der Einschränkungen weiterhin zu. Mit gleichaltrigen Freundinnen und Freunden Sport zu treiben, ist für die körperliche und seelische Gesundheit extrem wichtig.“ Gleichzeitig erneuert Weiß seinen Impf-Appell: „Nach wie vor ist die Impfung aus unserer Sicht der beste und wirksamste eigene Schutz und der anderer. Eine hohe Impfquote ist auch bei Kindern und Jugendlichen das beste Mittel für die Rückkehr zur Normalität im Sport. Die kalten und dunklen Monate sollten fürs Impfen genutzt werden, denn wir müssen uns alle weiterhin mit voller Kraft gegen dieses Virus stellen.“

„Zusätzlich entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises für Personen, die nach vollständiger Immunisierung eine Infektion überstanden haben (Impfdurchbruch).“ Darauf weist der Präsident des BLSV, Jörg Ammon, hin.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert