Audi Abgasskandal LG Nürnberg-Fürth spricht Besitzer eines Audi A8 3.0 TDI mit Urteil vom 26.02.2021 erneut Schadensersatz zu

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat am 26.02.2021,
eine weitere wichtige Entscheidung im sogenannten Audi Abgasskandal
erlassen und einem durch die Nürnberger Kanzlei Dr. Hoffmann &
Partner Rechtsanwälte vertretenen Audi A8-Fahrer Schadensersatz
zuerkannt. Dies teilt die Klageführende Rechtsanwaltskanzlei mit. Zudem habe Audi bereits angekündigt, gegen die Entscheidung
keine Rechtsmittel einzulegen, so dass das Urteil, laut dieser Pressemitteilung rechtskräftig sei.
„Auch Besitzer von Fahrzeugen der Marken Audi, Porsche und VW mit 3,0
Liter Dieselmotoren sollten
sich daher nicht auf die Rückrufaktionen verweisen lassen, sondern
Schadensersatz verlangen“, empfehlen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko
Göpfert, Partner der im Bank- und Verbraucherschutzrecht tätigen
Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg.

Der Volkswagen-Konzern habe nicht nur bei den durch die Volkswagen AG
hergestellten Dieselmotoren des Typs EA189 „getrickst“. Gerade in
letzter Zeit komme immer mehr ans Licht, dass auch die mit einem 3,0
Liter V6 Motor bestückten Premium-Modelle des Konzerns mit
unzulässigen Abschalteinrichtungen versehen sind, so die Pressemitteilung weiter. Bereits seit
Längerem werden demnach auch Fahrzeuge der Marken Audi, Porsche und VW, in
denen die federführend durch die Audi AG entwickelten Dieselmotoren
mit der Typenbezeichnung EA896 und
EA897 verbaut sind, in die Werkstatt gerufen. Dementsprechend erhielt
auch der Kläger in dem Verfahren vor dem LG Nürnberg-Fürth unter dem
Betreff „Rückruf 23X6“ ein Rückrufschreiben, womit er zur
Durchführung eines Software-Updates aufgefordert wurde.

Nachdem sich die Audi AG im außergerichtlichen Bereich grundsätzlich
nicht vergleichsbereit zeigt, erhob die Kanzlei Dr. Hoffmann und
Partner Rechtsanwälte für ihren Mandanten eine Schadensersatzklage
vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. „Nach Überprüfung der uns
vorliegenden Bescheide, wurden durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
abhängig vom Modelltyp verschiedenste Dinge bei den 3-Liter Motoren
bemängelt“, stellt Rechtsanwalt Göpfert fest. Nach Auffassung der
Nürnberger Rechtsanwälte stehen
bereits aufgrund der vom KBA aufgefundenen illegalen
Abschalteinrichtungen auch für die betroffenen Kunden von Audi,
Porsche und VW die notwendigen Tatsachen zur Verfügung, um
Schadensersatzansprüche erfolgversprechend geltend zu machen.

Hierbei muss natürlich im jeweiligen Einzelfall genau und sorgfältig
gearbeitet werden. „Dies haben wir getan. Demgegenüber hielt das
Gericht den Vortag der Audi AG für unzureichend und ging demgemäß in
seiner Entscheidung von einer unzulässigen Abschalteinrichtung aus“,
erläutert der sachbearbeitende Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann. Das
Landgericht Nürnberg-Fürth stellt in seinem Urteil vom 26.02.2021,
Az.: 4 O 1981/20, demgemäß fest, dass „im Gegensatz zu zahlreichen
anderen Fällen der
Vortrag der Klagepartei hinreichend substantiiert erfolgt“ sei. Vor
diesem Hintergrund obliege es nach der zutreffenden Auffassung des
Landgerichts der Audi AG, hinreichend substantiiert zu bestreiten.
Genau dies sei nicht erfolgt.

Im Ergebnis wurde die Audi AG daher zur Zahlung eines
Schadensersatzbetrages in Höhe von rund 9.000,00 EUR gegen Rücknahme
des A8 verurteilt. Zudem ist die Audi AG verpflichtet worden, den
Mandanten von seiner Darlehensrestschuld bei der Audi Bank in Höhe
von rund 47.000,00 EUR vollständig freizustellen. Bemerkenswert ist
auch, dass die Anwälte von Audi bereits vor Ablauf der Berufungsfrist
mitteilten, gegen das Urteil des LG Nürnberg-Fürth keine Berufung
einzulegen. Die Entscheidung ist damit
rechtskräftig und der finanzierte Kauf wird bald vollständig
rückabgewickelt werden.

Die aktuelle Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom
26.02.2021, Az.: 4 O 1981/20, zeigt erneut, dass es für die Audi AG
im Dieselskandal immer enger wird. Bereits in einem durch die Kanzlei
Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte erstrittenen Urteil des
Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 18.08.2020, Az.: 4 O 219/20, wurde
einem Audi Q7-Fahrer einen Schadensersatzbetrag in Höhe von 76.526,18
EUR zuerkannt. Diese Entscheidung ordnet sich in eine Reihe
erfolgreicher Verfahren gegen die Audi AG
rund um den Motor des Typs EA 897 mit der Schadstoffklasse Euro 6
ein.

Auch im Hinblick auf einen 3,0 Liter Dieselmotor der Schadstoffklasse
Euro 5 musste der Autobauer aus Ingolstadt bereits eine empfindliche
Niederlage vor Gericht einstecken. Das LG Marburg stellte mit Urteil
vom 29.10.2020, 2 O 67/20, fest, dass die Audi AG wegen der
Manipulationen an einem 3.0 V6 Dieselmotor mit der Abgasnorm Euro 5
haftet. Diese ebenfalls durch die Nürnberger Rechtsanwälte
erstrittene und rechtskräftige Entscheidung ist bahnbrechend, nachdem
es im gesamten Bundesgebiet bislang
nur äußerst vereinzelt positive Entscheidungen gibt, welche die mit
3,0 Liter Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 5 bestückten Modelle der
Audi AG betreffen.

Besitzer von Dieselfahrzeugen der Marken Audi, Porsche und VW mit 3,0
Liter Motoren sollten ihre Schadensersatzansprüche daher mit aller
Konsequenz verfolgen und durchsetzen. Die Ansprüche wegen
Manipulationen an den größeren 3-Liter Dieselmotoren sind
grundsätzlich weder verjährt noch schadet ein Kauf des Kfz nach 2015.
„Gleichwohl empfehlen wir dringend rasches Handeln, nachdem einige
Gerichte „auf die Idee kommen könnten“ bereits zeitnah eine
Verjährung anzunehmen“, betont Rechtsanwalt Dr.
Marcus Hoffmann. Wichtig ist außerdem: Das aktuelle Urteil des BGH
vom 08.03.2021, VI ZR 505/19, betrifft ausschließlich die kleineren
EA189-Modelle der VW AG und hat demgemäß für eine Haftung der Audi AG
bei 3,0 Liter Motoren überhaupt keine Bedeutung.

Redaktion SAZ

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