Bayerische Freizeitparks fassungslos Von der Politik vergessen, von Gleichbehandlung keine Spur

Berlin,17. Mai 2021

Im Lichte sinkender lnzidenzen lockert die Bayerische Landesregierung die Corona­ Schutzmaßnahmen. Noch im Mai dürfen zahlreiche touristische Einrichtungen wieder für den Publikumsverkehr öffnen. Doch Freizeitparks sucht man auf der Liste möglicher Wiedereröffnungen ebenso vergeblich wie eine sachliche Begründung dieser Ungleichbehandlung. Sie werden von der Politik  nicht berücksichtigt.

Große Erleichterung herrschte im Freistaat vor, als die zoologischen Gärten bereits im April wieder Besucher empfangen durften. Nicht nur zahlreiche Unternehmen und ihre Mitarbeiter erhielten endlich eine Perspektive. Auch die nach sozialer Entlastung strebende Bevölkerung hatte wieder erste Möglichkeiten für Freizeiterlebnisse mit Familie und Freunden.

Umso weniger nachvollziehbar ist es, dass Freizeitparks bislang von allen Lockerungsplänen ausgenommen sind, obwohl sie ein ebenso geringes Infektionsrisiko aufweisen wie zoologische Gärten. Gegenüber Zoos gibt es sogar zahlreiche Vorteile-aufgrund der zumeist ländlichen Lage senken unter anderem die Anreise im eigenen Pkw oder die große Verkehrsfläche das lnfektionsrisiko.

Noch im letzten Jahr erhielten Freizeitparks noch vor den Seherbergungsbetrieben die Möglichkeit zur Wiederöffnung nach dem ersten Lockdown. „Warum in diesem Jahr nun plötzlich Freizeitparks risikoreicher als Hotels oder Kinos eingestuft werden. obwohl zwischenzeitlich Aerosolforscher und Virologen genau das Gegenteil bewiesen haben, ist nicht nachvollziehbar“. so Silke Holzner. Betreiberindes Bayern-Park.

Die wissenschaftliche Erkenntnis, dass Outdooraktivitäten für das Infektionsgeschehen kaum eine Rolle spielen, dienen der Landesregierung um die Wiedereröffnung von zoologischen und botanischen Gärten, Außengastronomie und auch Freibädern zu begründen. Einzig bei Freizeitparks wird sie ignoriert.

„Wir haben weitläufige Areale sowie bewährte und genehmigte Hygienekonzepte. Mit Kinos und Theatern erhalten exakt die Bereiche die Möglichkeit zur Öffnung. die wir bei uns vom Betrieb ausnehmen. Das ist grotesk.“, stellt Joachim Löwenthal, Inhaber des Allgäu Skyline Park, fest.

Die Bayerische Staatskanzlei bleibt auch auf Nachfrage eine Erklärung schuldig, wie sie zu der

Einschätzung kommt, dass das Infektionsrisiko in Zoos vergleichsweise niedriger zu bewerte sei. Dabei versäumt sie es, Vermutungen zu entkräften, dass die mit öffentlichen Geldern finanzierten Einrichtungen von politischen Akteuren bevorteilt werden.

Die Bayerische lnfektionsschutzmaßnahmenverordnung führt Zoos als Kulturstätten, währen sich ein Freizeitpark in einer Kategorie mit Bordellen, Wettannahmesteilen und Spielhallen wiederfindet.

„Der VDFU begrüßt es, dass die bayerische Landesregierung mit der Wiedereröffnung von Pensionen und Gastwirtschaften auch ein Stück bayerisches Brauchtum schützen möchte. Doch dazu zählen ebenso die bayerischen Freizeitparks, die als mittelständische Familienunternehmen zumeist bereits seit mehreren Generationen als regionale  Jobmotoren einen wichtigen Beitrag zur Struktur im ländlichen Raum leisten.“, stellt Jürgen Gevers, Geschäftsführer des Verband Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen (VDFU), fest.

Auch in Nachbarländern wie in Österreich, wo Wiedereröffnungen bereits ab 19. Mai möglich sind, haben die Freizeitparks, die aufgrund organisatorischer Vorbereitungen wie der Beschäftigung zahlreicher Saisonkräfte eine Vorlaufzeit von circa drei Wochen für ihren Betrieb benötigen, längst Öffnungsperspektiven erhalten. Ausweichende Inlandsurlauber aus Deutschland werden die Angebote des angrenzenden Auslands wahrnehmen.

Währenddessen blicken die Betriebe im Freistaat weiterhin auf die Bedrohung ihrer wirtschaftlichen Existenz und näher rückende Rechtsstreitigkeiten mit den Behörden aufgrun sachlich unbegründeter Ungleichbehandlung. Oder hat die Politik sie doch nur vergessen?

SAZ-Redaktion3

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