Benediktinerpater gewährte Flüchtling Zuflucht Freispruch nach Aufnahme von Flüchtling in Kirchenasyl

Kitzingen (dpa) – Ein Mönch der Benediktinerabtei Münsterschwarzach, der einem Flüchtling Kirchenasyl gewährt hatte, ist vom Amtsgericht Kitzingen freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 2400 Euro gefordert, das Gericht folgte dem am Montag jedoch nicht (Az: 1 Cs 882 Js 16548/20).

Der 49-Jährige, der die Flüchtlingsarbeit der Benediktinerabtei in Schwarzach am Main (Landkreis Kitzingen) koordinierte, nahm im August 2020 einen im Gazastreifen geborenen Flüchtling auf. Der 25-Jährige war einige Monate vorher über Rumänien in die Europäische Union eingereist, wohin er – gemäß den Dublin-Regelungen innerhalb der EU – wieder abgeschoben werden sollte. Der Angeklagte nahm ihn schließlich in der Abtei auf.

Verteidiger Franz Bethäuser sprach von einer «Signalwirkung» des Urteils. Immer wieder wenden Kritiker ein, dass nur die bayerische Justiz in dieser Härte gegen Geistliche und Ordensangehörige vorgeht. Erstmals, so Bethäuser, sei jetzt ein solcher Fall vor einem Amtsgericht verhandelt worden. Allerdings ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft könnte gegen das Urteil Berufung oder direkt Revision einlegen.

Christian Klippel

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