Entscheidung über Lockerungs-Modellstädte verschoben und auch die weiteren Lockerungsschritte werden ausgesetzt.
Weitere Öffnungsschritte kommen damit frühestens Ende April. Auch gibt es künftig wieder strengere Regeln für Baumärkte, Blumenläden & Co.
Während das gesamte Saarland seit dieser Woche Modellregion ist und auch in Augustusburg bei Chemnitz Hotels und Gaststätten wieder für Privatbesucher geöffnet haben, verschiebt Bayern den Modellversuch mit dem lapidaren Hinweis „Tübingen zeigt: Testen alleine ist keine Lösung“, so der bayerische Ministerpräsident. Das Festhalten an starren Inzidenzwerten und dem Impfen als alleinigen Parametern für die Rückkehr zur Normalität sind scheinbar die einzigen Optionen in Bayern. Dabei wurde hier eine Chance vertan.
Öffnen oder schließen, Lockdown oder Lockerung – das sind seit einem Jahr die zentralen Fragen überall auf der Welt. Jedes Land ging anders vor. Vom Ignorieren des ansteckenden neuen Coronavirus bis zur totalen Ausgangssperre war alles vertreten. Aber was davon war effektiv? Ein Blick über den großen Teich zeigt: In den USA haben mittlerweile 17 Staaten alle Einschränkungen aufgehoben und sind zu einem normalen Leben ohne Masken, Lockdown oder Schließungen von Schulen, Kirchen, Gastronomie und Geschäften zurückgekehrt. Im Vergleich schneiden die offenen Bundesstaaten sogar besser ab als die mit den strikten Maßnahmen. Und in Bayern scheut man sogar vor einem „Versuch“ von Lockerungen zurück! Der VEBWK fordert keineswegs, dass plötzlich alles sofort ohne Einschränkungen wieder geöffnet wird. Aber nach einem Jahr Pandemie sollte es doch möglich sein zu prüfen, in welchen Bereichen verantwortungsvoll geöffnet werden kann. Dieser Weg wird im Moment nur durch die Gerichte ermöglicht, wie zuletzt bei den Schuhgeschäften, die wieder öffnen durften.
Die Beschlüsse im Einzelnen:
1. Die bislang ab dem 12. April 2021 geplanten weiteren Öffnungsschritte in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von nicht über 100 bzw. 50 in den Bereichen Außengastronomie, Kultur und Sport bleiben weiter bis zum 26. April 2021 ausgesetzt.
2. Gleiches gilt für die Modell-Projekte in Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 zur Untersuchung einzelner Öffnungsschritte in Bereichen des öffentlichen Lebens unter Nutzung insbesondere eines konsequenten Testregimes.
3. Ebenso wird mit den Modell-Projekten in Theater-, Konzert- oder Opernhäusern in Städten oder Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100 verfahren.
4. Für den Bereich des Einzelhandels gilt ab dem 12. April:
• Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte und Buchhandlungen werden künftig wieder wie sonstige Geschäfte des Einzelhandels behandelt. Sie sind damit nur unter den Bedingungen zulässig, die für den übrigen Einzelhandel gelten. Inzidenzunabhängig dürfen nur die in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung abschließend aufgezählten Geschäfte öffnen.
• Für die sonstigen Geschäfte des Einzelhandels gilt Folgendes:
o Bei einer 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt unter 50 wird der Einzelhandel – wie bisher – unter Geltung der allgemeinen Schutz- und Hygienekonzepte (v.a. Mindestabstand, Maskenpflicht, ein Kunde je 10 qm für die ersten 800 qm der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 qm für den 800 qm übersteigenden Teil der Verkaufsfläche) geöffnet.
o Bei einer 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zwischen 50 und 100 sind nur Terminshopping-Angebote („Click & Meet“ mit vorheriger Terminvereinbarung) mit einem Kunden pro 40m² Verkaufsfläche zusätzlich zu den geltenden Voraussetzungen zulässig.
o Bei einer 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zwischen 100 und 200 sind Terminshopping-Angebote („Click & Meet“) zulässig. Dabei gilt zusätzlich die Vorlage eines aktuellen negativen Tests (max. 48 Stunden alter PCR-Test oder max. 24 Stunden alter Schnelltest).
o Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 200 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt bleibt – wie bisher – die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften („Click and Collect“) auch ohne Test zulässig.
5. Im Bildungsbereich zeigt sich, dass auch Schulen Teil des Pandemiegeschehens sind. Um Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräfte bestmöglich zu schützen, muss die Teststrategie konsequent umgesetzt und bedarfsgerecht nachjustiert werden:
Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 gilt für Schülerinnen und Schüler eine zweimal wöchentliche Testpflicht an der Schule als Voraussetzung für eine Teilnahme am Präsenzunterricht. Bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 gilt diese Testpflicht mindestens zweimal wöchentlich. Diese Testpflichten gelten ebenso für Lehrkräfte und das weitere an Schulen tätige Personal.
6. Für abschließend geimpfte Bürgerinnen und Bürger besteht keine Notwendigkeit für erhebliche pandemiebedingte Grundrechtseinschränkungen mehr. Daher können für sie Beschränkungen teilweise entfallen. In Betracht kommen insbesondere die Aufhebung von Quarantäneverpflichtungen und Erleichterungen von Testpflichten, wo diese vorgesehen sind (z.B. beim Besuch des Einzelhandels). Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird die Bereiche ausarbeiten, in denen Lockerungen für Geimpfte möglich sind.
7. Impfungen in Betrieben mindern nicht nur das Infektionsrisiko in diesen Betrieben und verringern Produktionsausfälle. Ein geringes Infektionsrisiko in großen Betrieben dient unmittelbar dem Schutz der gesamten Bevölkerung. Noch im April 2021 soll im Rahmen eines Modellprojekts für die Beschäftigten von zehn größeren bayerischen Arbeitgebern ein Impfangebot durch den betriebsärztlichen Dienst gemacht werden. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird in Abstimmung mit der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft zehn Unternehmen auswählen.
8. Die digitale Kontaktdatenerfassung ist zentral für die schnelle Nachverfolgung und effektive Bekämpfung des Pandemiegeschehens. Im Rahmen eines Vergabeverfahrens entschied das Bayerische Staatsministerium für Digitales, eine landesweite Lizenz für Luca zu erwerben. Die App Luca hat hierbei unter anderem aufgrund ihres hohen Automatisierungsgrads und ihrer besseren Systemsicherheit den Zuschlag erhalten. Sie ermöglicht die schrittweise Rückkehr zur Normalität, insbesondere im Bereich der Gastronomie, Kunst und Kultur sowie des Sports. Damit können die bayerischen Gesundheitsämter sowie teilnehmende Organisationen und Unternehmen das System kostenfrei nutzen. Auch die Anwenderinnen und Anwender brauchen nichts zu bezahlen. Das System erleichtert den Gesundheitsämtern die Kontaktnachverfolgung nach dem Auftreten einer Corona-Infektion erheblich. Außerdem können Nutzer bei Luca direkt über die App eine digitale Warnung erhalten, wenn sie mit einer bestätigt infizierten Person in Kontakt waren.