Besuchsverbot im Krankenhaus St. Josef

Patient/innen im Krankenhaus St. Josef dürfen nicht mehr besucht werden. Grund: Im Krankenhaus gilt ab Freitag, den 26. November, ein Besuchsverbot. Ausnahmen sind nur in begründeten Einzelfällen möglich. Diese werden jedoch vom Krankenhaus festgelegt.

Für die Ausnahme-Besuche gilt 2G-Plus. Das heißt: Nur Personen, die nachweislich geimpft oder genesen sind und zusätzlich einen gültigen negativen Corona-Test (Antigen oder PCR) vorweisen, erhalten Einlass.

Von dem Besuchsverbot ausgenommen sind außerdem Besuche von Sterbenden, der Palliativstation und der Geburtsstation.

Notfallpatienten werden bei der Einlieferung ins Krankenhaus getestet.

Für alle, die sich im Krankenhaus St. Josef aufhalten, ist das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht.

Besuchsregeln für unsere Geburtshilfestation:

    • Geburt: Die werdende Mutter darf zur Geburt von einer Person ihrer Wahl begleitet werden. Diese wird vor Ort getestet.
    • Wochenbett: Auf der Wochenbett-Station dürfen die Mütter und Neugeborenen nur von einer im Vorfeld bestimmten Bezugsperson (in der Regel der Vater) besucht werden. Für diese gilt 3-G-plus – Sie müssen nachweislich geimpft, genesen oder PCR-getestet sein.
    • Aufnahmegespräche: Sind persönlich mit 3-G-plus oder telefonisch möglich.
    • Kreissaalführungen werden aktuell nicht angeboten.
    • Geschwisterkinder müssen mit dem Kennenlernen bis zur Entlassung warten.

Besuchsregeln für die Palliativstation:

    • Jeder Patient darf zwei Mal täglich zwischen 10:00 Uhr und 18:00 Uhr Besuch empfangen – eine Person am Vormittag und eine weitere am Nachmittag. Die Besucherzahl pro Patient ist auf maximal 6 fest benannte Personen begrenzt.
    • Für alle Besucher gilt 3-G-plus. Ungeimpfte benötigen einen PCR-Test (48 Stunden Gültigkeit)

Zugangsregeln für die Besucher von Sterbenden werden individuell mit der jeweiligen Station abgestimmt.

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