Coronavirus – Inzidenzwert der Stadt Schweinfurt sechs Tage in Folge über 100

SechsTage in Folge liegt der Inzidenzwert der Stadt Schweinfurt über 100

(Mittwoch, 25. August: 110,4 – Donnerstag, 26.: 133,2 – Freitag, 27.: 135,0; maßgebend sind die durch das Robert-Koch-Institut veröffentlichten Inzidenzwerte ohne Nachmeldungen). Damit ist die Stadt Schweinfurt trauriger Spitzenreiter in Franken. Dieser enorme Anstieg der Zahlen zwingt die Stadt Schweinfurt zum Handeln.

Nach der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) traten damit mit Wirkung zum Sonntag, 29. August, folgende Verschärfungen in Kraft:

Gottesdienste, Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften

Der Gemeindegesang ist untersagt.

Tagesbetreuungsangebote für Kinder

Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, die Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder können nur öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb).

Schulen und Hochschulen

Soweit trotz Schul- bzw. Semesterferien Präsenzveranstaltungen in Schulen oder Hochschulen stattfinden, gelten folgende Regelungen:

Schulen: Unterricht und sonstige Schulveranstaltungen sowie die Mittagsbetreuung an Schulen unterliegen der Beschränkung, dass Wechselunterricht stattfindet, wenn im Präsenzunterricht der Mindestabstand von 1,5 m nicht durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann.

Hochschulen: Bei Präsenzveranstaltungen an den Hochschulen bestimmt sich die zulässige Höchstteilnehmerzahl einschließlich geimpfter und genesener Personen in Gebäuden nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt wird.

Darüber hinaus hat auf Grundlage der 13. BayIfSMV die zuständige Kreisverwaltungsbehörde bei einer Inzidenz von über 100 durch den Erlass einer Allgemeinverfügung zusätzliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um einen weiteren Anstieg der Neuinfektionen mit dem Coronavirus zu verhindern und die Zahl der Neuinfektionen zu senken. Mit Wirkung zum Sonntag, 29. August tritt deshalb eine neue Allgemeinverfügung der Stadt Schweinfurt in Kraft, mit der die Testpflicht bei privaten und öffentlichen Veranstaltungen auch auf den Bereich unter freiem Himmel ausgeweitet wird.

Bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an klar begrenzten und geladenen Personenkreis im Sinne des § 7 Abs. 1 und 2 der 13. BayIfSMV müssen die Teilnehmer auch bei Veranstaltungen unter freiem Himmel über einen Testnachweis verfügen. Für Geimpfte und Genesene ohne Krankheitssymptome, sowie für Kinder bis zum 6. Geburtstag und Schülerinnen und Schüler gilt die Testpflicht nicht.

Des Weiteren wurde das bisher gültige Alkoholverbot in der Innenstadt bereits am Mittwoch, 25. August, mittels einer Allgemeinverfügung verlängert. Der Bereich, für den das ganztägige Alkoholverbot gilt, wird weiterhin durch folgende öffentliche Straßen bzw. Grünanlagen begrenzt, wobei diese jeweils noch zum Innenstadtbereich zählen: Gutermann-Promenade bis zur Hahnenhügelbrücke (inkl. Grünflächen bis zum Mainufer), Landwehrstraße, Georg-Schäfer-Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Niederwerrner Straße, Am Obertor, Fehrstraße, Am Oberen Marienbach, Paul-Rummert-Ring, Karl-Georg-Krug-Promenade, Am Zollhof, Am Unteren Marienbach.

Beide Allgemeinverfügungen gelten vorerst bis einschließlich Freitag, 10. September und dienen dazu das Infektionsgeschehen der Corona-Pandemie weiter einzudämmen.

Im Übrigen gelten die sonstigen Regelungen der 13. BayIfSMV sowie der gültigen Allgemeinverfügungen der Stadt Schweinfurt.

Sofern der Wert der 7-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus fünf Tage in Folge wieder unterschritten wird, treten laut der 13. BayIfSMV am übernächsten darauf folgenden Tag (7. Tag) vorgesehene Lockerungen in Kraft. Hierüber erfolgt rechtzeitig eine erneute Bekanntmachung.

Die Stadt Schweinfurt appelliert erneut an die Bevölkerung, die geltenden Regelungen einzuhalten. Nur wenn jeder Einzelne sich solidarisch verhält, können Restriktionen für alle vermieden werden. Nutzen Sie auch das Impfangebot im Impfzentrum oder vor Ort. Die Impfung schützt vor schweren Krankheitsverläufen und führt uns so heraus aus pandemiebedingten Einschränkungen.

Alle gültigen Regelungen sowie die diesen zugrunde liegende 13. BayIfSMV und die Allgemeinverfügungen der Stadt Schweinfurt sind jederzeit auf der Homepage der Stadt Schweinfurt unter www.schweinfurt.de einsehbar.

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