Schweinfurt – Drei Tage in Folge liegt der Inzidenzwert der Stadt Schweinfurt über 100 (Dienstag, 16. März: 104,8 – Mittwoch, 17. März: 108,6 – Donnerstag, 18. März: 112,3). Damit gehört die Stadt Schweinfurt zu den Regionen, für die die sogenannte Notbremse in Kraft tritt, die in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Freistaats Bayern festgeschrieben ist.
Konkret bedeutet das nach der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Freistaats Bayern, dass ab Samstag, 20. März im Wesentlichen die Regelungen wieder gelten, die vor dem 08. März gültig waren:
Private Zusammenkünfte sind nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22:00-05:00 Uhr.
Die Gastronomie bleibt geschlossen, das Liefern und Abholen von mitnahmefähigen Speisen ist erlaubt. Der Konsum von Alkohol ist wie bisher auf allen öffentlichen Verkehrsflächen im Innenstadtbereich ganztägig untersagt.
Museen werden erneut geschlossen, Kinos bleiben geschlossen. Stadtbücherei und Stadtarchiv dürfen unabhängig vom Inzidenzwert öffnen. Das Stadtarchiv und die Wissenschaftliche Stadtbibliothek der Stadt Schweinfurt haben sich aber dafür entschieden, nur für die Buchausleihe und die Buchrückgabe, und dies nur nach vorheriger Terminvereinbarung, zu öffnen. Dies ist telefonisch unter 09721 51-916 oder 51-383 möglich.
In der vhs und in der Musikschule ist Präsenzunterricht untersagt.
Sport ist unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen möglich. Alle Innen-Sportanlagen (Fitnessstudios, Tanzschulen, Turnhallen, etc.) sind geschlossen. Freianlagen dürfen nur im Rahmen der Kontaktbeschränkungen genutzt werden.
Amateursportveranstaltungen sind untersagt, Profisportveranstaltungen dürfen ohne Zuschauer stattfinden.
Alle Freizeiteinrichtungen, Tierparks (auch der Wildpark), Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen, Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen, Wellnesszentren, Prostitutionsstätten und ähnliche Einrichtungen sind geschlossen.
Geschäfte, die dem täglichen Bedarf zugeordnet sind, sind geöffnet. Dazu zählen u.a. Lebensmittelläden, Apotheken, Drogerien, Optiker, Tankstellen, Werkstätten, etc.
Auch Gärtnereien, Blumenläden, Baumschulen, Bau- und Gartenmärkte sowie Buchhandlungen bleiben offen.
Für den restlichen Einzelhandel ist „click&collect“ möglich, d.h. bestellte Ware darf ausgeliefert oder vom Kunden abgeholt werden.
Der Wochenmarkt findet statt.
Friseure bleiben geöffnet, auch Dienstleistungsbetriebe der Fußpflege, Maniküre, Gesichtspflege im hygienisch oder pflegerisch erforderlichen Umfang unter Hygieneauflagen mit Terminreservierungen und Kontaktnachverfolgung.
Für Schulen und Kitas hat die Überschreitung des Inzidenzwerts der drei Tage vorerst keine Auswirkung. Für sie gilt das sogenannte Stichtagsprinzip. Jeden Freitag erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung, welche Unterrichts- bzw. Betreuungsform in der darauffolgenden Woche möglich ist. Hierfür ist der Inzidenzwert am Freitag ausschlaggebend.
Die neuen Regelungen beruhen auf dem vom Freistaat Bayern vorgegebenen Corona-Stufenplan, der in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung umgesetzt ist. Die Stadt Schweinfurt gibt das Inkrafttreten der Regelungen, die für Landkreise und kreisfreie Städte gelten, die an drei Tagen in Folge den Inzidenzwert von 100 überschreiten öffentlich bekannt. Die entsprechenden inzidenzwertabhängigen Regelungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten ab dem 5. Tag der erstmaligen Überschreitung, also ab Samstag, 20. März, 0:00 Uhr.
Sollte der Inzidenzwert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder unterschritten werden, greifen ab dem 5. Tag der erstmaligen Unterschreitung erneut Lockerungen. Auch dies wird die Stadt Schweinfurt öffentlich bekannt machen.
Alle wichtigen Informationen gibt die Stadt Schweinfurt auf ihrer Homepage www.schweinfurt.de sowie über die Social Media Kanäle Facebook (Schweinfurt – Zukunft findet Stadt) und Instagram (stadtschweinfurt) bekannt.
Schulen müssen erneut in den Distanzunterricht. Bereits seit Dienstag, 16. März überschreitet die Stadt Schweinfurt den Inzidenzwert von 100. Ab Samstag, 20. März bedeutet dies erneute Schließungen, unter anderem im Einzelhandel.
Für die Schulen gilt das sogenannte Stichtagsprinzip. Immer freitags entscheidet der an diesem Tag aktuelle Inzidenzwert darüber, welche Unterrichtsform in der darauffolgenden Woche stattfinden darf. Nachdem der Inzidenzwert der Stadt Schweinfurt am heutigen Freitag, 19. März laut Robert-Koch-Institut bei 142,3 liegt, müssen die Schulen in der Stadt Schweinfurt ab Montag, 22. März wieder in den Distanzunterricht.
Ausgenommen sind Abschlussklassen. Hier darf Wechselunterricht stattfinden oder auch Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden kann.
Auch Kindertageseinrichtungen müssen nächste Woche geschlossen bleiben. Es ist lediglich eine Notbetreuung möglich. Diese kann in Anspruch genommen werden für Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen, für Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung haben oder für Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.
Voraussetzung ist, dass die Kinder gesund sind und innerhalb von 14 Tagen vor dem geplanten Kita-Besuch keinen Kontakt zu einer positiv auf das Coronavirus getesteten Person hatten.
Grundlage dieser Regelung ist die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Die Stadt Schweinfurt veröffentlicht basierend darauf jeden Freitag (bis vorerst 28. März) in einer öffentlichen Bekanntmachung, in welchem Inzidenzwertbereich sich die Stadt befindet und welche Konsequenzen dies für den Schulbetrieb hat.