Elternaktion in Schweinfurt zu fragwürdigen Corona-Schulmaßnahmen der Regierung

Am Donnerstag, 15. April 2021 brachten fleißige Eltern nachts an mehreren Schulen in Schweinfurt Luftballons sowie Transparente und Plakate gegen Zwangstestungen und die Maskentragepflicht in Schulen an. Dies teilt die Elterninitiative Schweinfurt mit. Die Elterninitiative schmückte konkret die Walther-Rathenau-Realschule, das Rathenau-Gymnasium und die Wilhelm-Sattler-Realschule. Das beigefügte Foto dokumentiert die Elternaktion, die aufgrund der zunehmenden polizeistaatlichen Unterdrückung von friedlichem Widerstand gegen das bayerische Coronaregime von Herrn Söder „bei Nacht und Nebel“ stattfinden musste.

Eine der Mütter aus der Elterninitiative sagte zu der Aktion: „Kinder sind von Corona gesundheitlich kaum betroffen. Trotzdem müssen sie Abstand halten, Masken tragen und sich jetzt sogar noch zweimal in der Woche einem Zwangstest unterwerfen, wenn sie den Unterricht besuchen wollen. Das Lernen und das Wohlbefinden der Kinder leidet massiv unter diesen starken Einschränkungen.“ Ein Vater aus der Elterninitiative ergänzt: „Die jetzige Coronapolitik muss dringend geändert werden, mit Verzicht auf Abstandsregeln, Maskentragepflicht und Zwangstests für Kinder. Der Staat muss die Risikogruppen schützen und nicht die gesamte Gesellschaft quälen, insbesondere nicht die Kinder als schwächstes Glied.“

Dies sehen laut Elterninitiative Schweinfurt mittlerweile auch Gerichte so. In einem aufsehenerregenden Urteil (Aktenzeichen: 9 F 148/21) habe demnach das Amtsgericht Weimar kürzlich nach Einholung von drei Expertengutachten beschlossen, dass die „Pflicht zum Maskentragen, zum Einhalten von Mindestabständen und zu Schnelltests an Schulen eine Gefahr für das geistige, körperliche oder seelische Wohl des Kindes darstellen.“ Konkret heißt es laut Elterninitiative Schweinfurt im Urteil, dass den Schulen der drei Kläger die dort angeordnete Pflicht untersagt wird, „im Unterricht und auf dem Schulgelände Gesichtsmasken aller Art, insbesondere Mund-Nasen-Bedeckungen, sogenannte qualifizierte Masken (OP- oder FFP2-Maske) oder andere, zu tragen, Mindestabstände untereinander oder zu anderen Personen einzuhalten, die über das vor dem Jahr 2020 Gekannte hinausgehen, sowie an Schnelltests zur Feststellung des Virus Sars-CoV-2 teilzunehmen.“

Quelle für das Urteil des Amtsgerichts Weimar: https://www.berliner-zeitung.de/news/urteil-in-weimar-keine-masken-keine-tests-und-kein-abstand-mehr-fuer-schueler-li.151838

Redaktion SAZ

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