Gelbe Karte für E-Scooter auf Gehwegen

München, 15. Dezember 2021 – Aus dem städtischen Straßenbild sind sie kaum noch wegzudenken: E-Scooter oder Elektro-Tretroller. Aber Fußgänger fühlen sich häufig gestört durch achtlos abgestellte Roller. Und besonders für Menschen mit Sehbehinderung stellen die Fahrzeuge ein Verletzungsrisiko dar. Die Aktion „Gelbe Karte für E-Roller“ soll darauf aufmerksam machen.

Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund e.V.(BBSB)schließt sich der Gelbe-Karten Aktion des Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenvereins Berlin (ABSV) an. Roller, die im Weg stehen oder liegen, werden mit einer gelben Karte markiert. Nutzende sollen sensibilisiert werden, das Fahrzeug nach Gebrauch sicher abzustellen. Rollerfahrende und Verleiher werden zu mehr Rücksichtnahme aufgefordert.

„Roller auf Gehwegen behindern nicht nur uns Menschen mit einer Sehbehinderung, sondern auch Nutzer von Rollatoren, Eltern mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrende“, äußert sich Judith Faltl, Landesvorsitzende des BBSB. Es passieren immer wieder Unfälle mit falsch abgestellten oder herumliegenden Rollern auf Gehwegen. Eine besondere Gefahr stellen dabei E-Scooter dar, die auf oder an Treppen abgelegt werden. In so einem Fall ist nicht nur ein Stolpern, sondern ein Treppensturz vorprogrammiert und hat sich auch schon ereignet.

Karl Depner, Referent für Barrierefreiheit des BBSB sagt: „Wir fordern: Die politisch Verantwortlichen müssen die Betreiber und Nutzer von E-Scootern bei Unfällen in Haftung nehmen.“ Denn bisher ist noch nicht geklärt, wo die E-Scooter abgestellt werden dürfen. Die Stadt Leipzig hat bestimmte Bereiche definiert, in denen Nutzer die Fahrzeuge abstellen dürfen. Faltl fordert Rollerfahrende dazu auf, Fußgängerwege, Treppen oder Haltestellen freizuhalten und dadurch aktiv das Unfallrisiko zu senken.

 

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