Ideale Standortbedingungen für Gründungswillige

Schweinfurt (red).  Es war vor allem auch die Nähe zur Autobahn, die die Ausweisung des Industrie- und Gewerbeparks Maintal begünstigt hat. Die voll erschlossenen Industrie- und Gewerbeflächen befinden sich zudem alle im Eigentum der Stadt Schweinfurt.

Viele attraktive Firmen haben sich hier bereits angesiedelt und so langsam werden auch hier die Flächen knapp, wenngleich dies ziemlich genau im prognostizierten Ausbauplan liegt, nachdem die Flächen für „mindestens 30 Jahre“ ausreichen sollten. 25 Jahre sind schon rum.

Und für junge Unternehmen, die noch nicht bauen wollen oder können, stehen nach Verfügbarkeit preiswert Hallen mit einer zugehörigen Büroeinheit im „Chancen-Center Maintal“ zur Verfügung.

Dennoch sind die meisten Industrie- und Gewerbeflächen inzwischen verkauft. 

Außer bei einem Grundstück, das sich planungsrechtlich im Industriegebiet befindet, steht die Stadt bei den restlichen Grundstücken in Verhandlungen.

Interessenten können sich aber jederzeit ans Liegenschaftsamt unter  liegenschaften@schweinfurt.de wenden.  Anfragen sollten Informationen zum Erwerber, ausführliche Beschreibung des geplanten Vorhabens, voraussichtlich benötigte Grundstücksgröße und die Zahl der am Standort Maintal entstehenden Arbeitsplätze enthalten. Die Stdt Schweinfurt vermarktet ihre Grundstücke direkt an die ansiedelnden Firmen bzw. deren Inhabern. Zielgruppe für Ansiedlungen

Im Industrie- und Gewerbepark Maintal sind Produktionsbetriebe, Handwerksbetriebe und  Dienstleistungsbetriebe.

Existenzgründer und junge Unternehmen, die einen Bedarf an Fertigungshallen haben, können sich nach Verfügbarkeit preisgünstig im Chancen-Center Maintalexterner Link einmieten.

Die Ansiedlungsmöglichkeiten für den Einzelhandel sind sehr begrenzt. Ausnahmen bilden derzeit einige Einrichtungshäuser und zwei Autohäuser. 

Einzelhandel für den täglichen Bedarf, wie Lebensmittel und Textileinzelhandel aber auch Vergnügungsstätten (Discos, Spielhallen, Sportstätten etc.) sind planungsrechtlich nicht zulässig. 

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