Patient/innen im Krankenhaus St. Josef können wieder besucht werden

Patient/innen im Krankenhaus St. Josef können ab Donnerstag, den 23. Dezember 2021, wieder in der Zeit von 14 Uhr bis 18 Uhr besucht werden. Jedoch darf jeder Patient/in pro Tag nur eine/n Besucher/in für eine Stunde empfangen (1:1:1).

Für die Besucher/innen gilt 2G-Plus. Das heißt: Nur Personen, die nachweislich geimpft oder genesen sind und zusätzlich einen gültigen negativen Corona-Test (Antigen oder PCR) vorweisen, erhalten Einlass. Zudem ist für alle, die sich im Krankenhaus St. Josef aufhalten, das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht.

Ausnahmen gelten für die Besuche von Sterbenden, für die Geburtshilfe- und Palliativstation.

Besuchsregeln für unsere Geburtshilfestation:

  • Geburt: Die werdende Mutter darf zur Geburt von einer Person ihrer Wahl begleitet werden. Diese wird vor Ort getestet.
  • Wochenbett: Auf der Wochenbett-Station dürfen die Mütter und Neugeborenen nur von einer im Vorfeld bestimmten Bezugsperson (in der Regel der Vater) besucht werden. Für diese gilt 3-G-plus – Sie müssen nachweislich geimpft, genesen oder PCR-getestet sein.
  • Aufnahmegespräche: Sind persönlich mit 3-G-plus oder telefonisch möglich.
  • Kreissaalführungen werden aktuell nicht angeboten.
  • Geschwisterkinder müssen mit dem Kennenlernen bis zur Entlassung warten.

Besuchsregeln für die Palliativstation:

  • Jeder Patient darf zwei Mal täglich zwischen 10:00 Uhr und 18:00 Uhr Besuch empfangen – eine Person am Vormittag und eine weitere am Nachmittag. Die Besucherzahl pro Patient ist auf maximal 6 fest benannte Personen begrenzt.
  • Für alle Besucher gilt 3-G-plus. Ungeimpfte benötigen einen PCR-Test (48 Stunden Gültigkeit)

Zugangsregeln für die Besucher von Sterbenden werden individuell mit der jeweiligen Station abgestimmt.

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