Außer Spesen nicht viel gewesen

OSTHEIM V.D. RHÖN, LKR. RHÖN-GRABFELD. Um kurz nach Mitternacht vom 6. auf den 7. Januar fühlte sich ein/-e Nachbar/-in in seiner/ihrer Bettruhe gestört und rief wegen Ruhestörung die Polizei.

Der 19-jährige Veranstalter zeigte sich nach Kontaktaufnahme einsichtig und löste die Feier auf, teilt die Polizei mit. Die Gäste wurden nach Polizeiangaben mittels Lautsprecherdurchsagen auf das Ende der Feier hingewiesen. Aus einer abziehenden Gruppe von rund 50 Personen kam es in der Folge dann zu mehreren Flaschenwürfen und Beleidigungen. In früheren Berichterstattungen war auch die Rede davon, dass ein Silvesterkracher gezündet wurde. Die eingesetzten Streifen forderten darauf hin sofort Verstärkung an, die nicht lange auf sich warten ließ. Aus dem gesamten Bereich Main-Rhön und dem angrenzenden Thüringen und Hessen kamen Polizisten zur Verstärkung, die die Situation schnell unter Kontrolle brachten. Wieviele Beamte den Feierenden gegenüber standen konnte POK Philipp Hümmer auf Nachfrage nicht konkret beziffern, das Aufgebot sei aber „massiv“ gewesen, da man vorher noch nicht abschätzen konnte, wie sich die Lage entwickelt. Einsatzkräfte wurden in dieser Nacht auf jeden Fall nicht verletzt.

Ermittlungen der Kriminalpolizei Schweinfurt erfolgreich

Im Zuge der umfangreichen Ermittlungen der Kriminalpolizei Schweinfurt konnten über zahlreiche Vernehmungen, Bodycam-Aufnahmen, rund 15 Hinweisen über das Medien-Upload-Portal und Recherchen in den sozialen Medien wichtige Erkenntnisse zum Tatablauf und den Tätern gewonnen werden. 

Hierdurch konnten zwei Tatverdächtige im Alter von 16 und 19 Jahren identifiziert werden, gegen die nun wegen „versuchter gefährlicher Körperverletzung“, „tätlichen Angriff auf Polizeibeamte“ und „Beleidigung“ ermittelt wird. Wobei auch ein sein Ziel verfehlender Flaschenwurf juristisch schon als „versuchte gefährliche Körperverletzung“ gewertet wird, wie eine Nachfrage dieser Redaktion bei der Pressestelle der Polizei ergab. Ein weiterer 16-Jähriger muss sich wegen „Beihilfe und Anstiftung zur versuchten gefährlichen Körperverletzung und zum tätlichen Angriff“ verantworten. Darunter versteht man die verbale Aufforderung es doch zu tun (in dem Fall den Flaschenwurf). Zudem läuft gegen einen 15-Jährigen ein Ermittlungsverfahren wegen „Beleidigung und Hausfriedensbruch“. 

Der Tatverdacht des Landfriedensbruchs gegen die rund 50 Personen hat sich nach einer ersten Prüfung durch die Staatsanwaltschaft Schweinfurt nicht erhärtet. Um den beiden Flaschenwerfern auf die Spur zu kommen hatte die Polizei ein aufwändiges Ermittlungsverfahren betrieben. Dazu wurde ein eigenes Medien-Upload-Portal erstellt, in dem Zeugen Videoaufnahmen hochladen konnten. Zudem wurden vor Ort von den Party-Teilnehmern zahlreiche Smartphones zur Auswertung sicher gestellt. Eine Maßnahme, die von vielen Betroffenen und oft auch deren Eltern scharf kritisiert wurde, da sie eine Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben sahen. Laut Polizeibericht ist die Auswertung der vor Ort sichergestellten Smartphones mittlerweile abgeschlossen. Auch das Medien-Upload-Portal wurde inzwischen wieder abgeschaltet.

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