Ordensschwester will nach Urteil Rechtsmittel einlegen Kirchenasyl kontra Rechtsstaatsprinzip

Würzburg (dpa) – Nach einer Verurteilung wegen der Gewährung von Kirchenasyl in Unterfranken will die angeklagte Ordensschwester Rechtsmittel einlegen.

Das sagte ihr Anwalt am Montag in München. Ob Berufung oder Revision werde allerdings erst entschieden, wenn die Urteilsbegründung des Amtsgerichts Würzburg schriftlich vorliege. Ziel sei ein Freispruch.

Bis Mittwoch 24.00 Uhr können Staatsanwaltschaft und Verteidigung Rechtsmittel einlegen, ansonsten wäre das Urteil rechtskräftig. Bisher ist nach Gerichtsangaben noch nichts eingegangen. (Az.: 7 Cs 892 Js 4950/20)

Auch die «Main-Post» hatte über die Entscheidung der Angeklagten, gegen das Urteil vorzugehen, berichtet. Die Ordensschwester aus dem Kloster Oberzell (Landkreis Würzburg) hatten zwei geflüchteten Frauen Kirchenasyl gewährt und damit Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt geleistet, um sie nach eigenen Angaben vor Zwangsprostitution und Menschenhandel zu bewahren. Die Frau beruft sich nach Angaben ihres Anwalts auf ihr Gewissen und ihren Glauben.

Weil sie einen Strafbefehl nicht akzeptierte und Einspruch einlegte, kam es am vergangenen Mittwoch zum Prozess. Das Gericht entschied sich für eine Verwarnung mit Strafvorbehalt. Als Auflage soll die 38-Jährige 500 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.

Das Urteil bezieht sich aber nur auf einen der beiden vorgeworfenen Fälle. Der andere Fall wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegen offener Fragen vorläufig eingestellt.

Christian Klippel

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