Pfarrer aus dem Landkreis Bad Kissingen vor Gericht Anklage und Verteidigung nehmen Berufung zurück

 

Schweinfurt (dpa) – Im Berufungsprozess um den sexuellen Missbrauch einer Ministrantin durch einen Priester haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Berufung zurückgenommen.

 

Das erklärten beide am Donnerstag vor dem Landgericht Schweinfurt. Damit ist das Urteil des Amtsgerichts Bad Kissingen vom vergangenen August rechtskräftig. (Az. 8 Js 1298/19)

Damals war der Pfarrer wegen Kindesmissbrauchs zu einem Jahr und vier Monaten Haft verurteilt worden. Das Schöffengericht setzte die Strafe zu drei Jahren Bewährung aus. Zudem muss der 43 Jahre alte Deutsche 1200 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.

Der frühere Kaplan einer unterfränkischen Gemeinde im Landkreis Bad Kissingen war um das Jahr 2010 mit der damals Zwölfjährigen intim. Dies sei einvernehmlich geschehen, sagte das Opfer mehrmals vor Gericht, das dies in seinem Urteil bestätigte. Weil das Mädchen damals aber unter 14 war, verurteilte das Amtsgericht den Mann wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes. Nach Paragraf 176 des Strafgesetzbuches werden sexuelle Handlungen an einer Person unter 14 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Es kommt dabei nicht auf die Frage einer möglichen Einvernehmlichkeit an

Christian Klippel

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