Polizeikontrollen zur Einhaltung der Infektionsschutzbestimmungen Keine Ausnahmen an Fasching

Unterfranken. Die Einhaltung der geltenden Infektionsschutzbestimmungen hat auch an den kommenden Faschingstagen hohe Priorität. Die unterfränkische Polizei wird daher strikte Kontrollen durchführen und Verstöße konsequent beanstanden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich an die geltenden Vorschriften zu halten. Hierbei ist auch unbedingt die geltende Ausgangsbeschränkung zu beachten – diese entfällt unter bestimmten Voraussetzungen erst ab nächsten Montag, den 15. Februar.

Ein Hauptaugenmerk bei den polizeilichen Kontrollen liegt auf der Einhaltung der Kontaktbeschränkungen, des Veranstaltungs- und Ansammlungsverbots und des Alkoholverbots auf ausgewiesenen Plätzen. Darüber hinaus ist die unterfränkische Polizei auf mögliche Einsatzlagen im Hinblick auf unerlaubte Veranstaltungen, wie z.B. Faschingsfeiern oder Faschingsumzüge, vorbereitet. Konkrete Hinweise auf derartige unerlaubte Veranstaltungen liegen bis dato jedoch nicht vor.

Für kommenden Montag (Rosenmontag) wurde aber z. B. bei der Stadt Würzburg als Versammlungsbehörde eine Demonstration mit einem Aufzug durch die Innenstadt angezeigt. Es handelt sich hierbei ausdrücklich nicht um eine Faschingsveranstaltung oder eine Ersatzveranstaltung für einen traditionellen Faschingsumzug. Die Polizei appelliert daher an alle Versammlungsteilnehmer, die Corona-Regeln und die Auflagen aus dem Versammlungsbescheid konsequent einzuhalten.

Bei allem Verständnis für den Wunsch, Fasching zu feiern, gibt es diesbezüglich keine Ausnahmen hinsichtlich der aktuell geltenden Infektionsschutzvorschriften. Die Polizei appelliert daher an alle, zu Hause zu bleiben, wann immer es möglich ist und sich zur Gesunderhaltung aller an die geltenden Bestimmungen zu halten.

Redaktion SAZ

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