Rechtlich schwieriges Terrain

München (vebwk). Der Sachverständigenausschuss für die Bewertung der Rechtsgrundlagen und Maßnahmen der Pandemiepolitik hat Teile der Corona-Maßnahmen als wenig wirksam kritisiert. Bemängelt wurde insbesondere die nach wie vor schlechte Datenlage in Deutschland.

160 Seiten umfasst die von vielen mit Spannung erwartete, „Evaluation der Rechtsgrundlagen und Maßnahmen der Pandemiepolitik“ des im September eingesetzten 18-köpfigen Sachverständigenausschusses. Auch wenn dessen Mitglieder stets betonten keine konkreten Empfehlungen für eine Herbst-/Winterstrategie abgeben zu wollen,  dürfte ihr Bericht genau dafür die Grundlage sein. Denn für eine bloße Fortsetzung der bisherigen Politik bietet er keinen Rückhalt, teilt der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) mit.

Die im IfSG geregelte „Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ stellt aus Sicht des Gremiums ein verfassungswidriges Konstrukt dar“. Stattdessen sollten konkrete Ermächtigungsgrundlagen zum Erlass von Rechtsverordnungen in den einzelnen Fachgesetzen treten“, heißt es im Gutachten.

Der Effekt von Zugangsbeschränkungen ist bei den derzeitigen Varianten in den ersten Wochen nach der Booster-Impfung bzw. Genesung hoch, heißt es in dem Gutachten. Der Schutz lässt aber mit der Zeit nach. Zugangsbeschränkungen stellen also keinen Anreiz für Nicht-Geimpfte zum Impfen dar.

Auch der Effekt von Lockdowns werde überschätzt, denn ein solcher wirke nur in der Frühphase der Pandemie. Je länger er andauert und je weniger Menschen bereit sind, die Maßnahmen mitzutragen, umso schwerer wiegen die nicht beabsichtigten Folgen.

Die Wirksamkeit der Schulschließungen auf die Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus ist weiterhin offen, so die Experten.

Der Maske wurde nur dann eine Schutzfunktion zugesagt, wenn sie richtig getragen wird. Genau genommen müsste sie zum Eigenschutz an den Rändern so gut es geht luftdicht abschließen. Zum Schutz anderer taugt sie besser, da sie unbeabsichtigt ausgestoßene Partikel verhindert oder nach überstandener Infektion mögliche Restviren zurück hält. Eine eventuelle Maskenpflicht sollte deshalb nur auf Innenräume und Orte mit einem höheren Infektionsrisiko beschränkt bleiben, da die Übertragung im Außenbereich ungleich niedriger ist, so das Gutachten.

Justizminister Buschmann will aus dem Gutachten Konsequenzen ziehen. Weitere Grundrechtseingriffe müssen verhältnismäßig und gut begründet sein. Persönlich ist er skeptisch, ob es im Herbst wieder 2G oder 3G Zugangsbeschränkungen geben wird. Lockdowns, Schulschließungen und Ausgangssperren schließt er für die Zukunft aus.

Diese Aussage sorgte für eine gewisse Erleichterung beim VEBWK, „denn einen weiteren Lockdown überlebt das Gastgewerbe nicht“, so die Pressemitteilung. Daher fordert der VEBWK Planungssicherheit für den Herbst/Winter. Die von der Bundesregierung angekündigte Ausweitung der Sonderregelung für ausländische Arbeitskräfte auf Hotellerie und Gastronomie, mit der die Zuwanderung vereinfacht wird, wird ausdrücklich begrüßt. Der Grund für den Personalmangel in der Gastronomie sei jedoch hausgemacht. Grund für die angespannte Situation ist vor allem die ungewisse Entwicklung der Corona-Lage im Herbst. Hier könnte die Bundesregierung für Abhilfe schaffen, indem sie klar kommuniziert, dass es weder einen weiteren Lockdown, noch Zugangsbeschränkungen geben wird.

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