Schrittweise Rückkehr aus dem Lockdown IHK: „Licht am Ende des Tunnels“

Würzburg/Mainfranken – Die IHK Würzburg-Schweinfurt begrüßt die gestern von
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) angekündigten
Öffnungsperspektiven ab dem 7. März.

„Zwar verlängert sich der Lockdown
damit noch einmal um drei Wochen, aber wir sehen endlich Licht am Ende des
Tunnels“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Ralf Jahn. Die Hoffnung
sei nun groß, dass man mit der Lockdown-Verlängerung bis März die Pandemie
so stark zurückdränge, dass man eine nachhaltige Öffnung erreichen und in
den lang ersehnten Normalisierungsprozess auch in der Wirtschaft gehen
könne.

„Die bisherigen Lockdowns haben der Wirtschaft, den Betrieben und
Selbstständigen sehr viel abverlangt. In den besonders betroffenen Branchen
herrscht Verzweiflung bis zur blanken Existenzangst. Deswegen muss die
Politik im Bund und im Freistaat die Zeit bis Anfang März nutzen, eine
möglichst konkrete Öffnungsperspektive für alle Branchen zu erstellen“, so
Jahn weiter. Dazu zählt aus Sicht der Wirtschaft aber zwingend ein Impf-
und Testungskonzept, das Voraussetzung für eine Rückkehr zu einem Leben
ohne pandemiebedingte Einschränkungen ist.

Die schrittweise Wiederaufnahme der beruflichen Aus-, Fort- und
Weiterbildung, der  Fahrschulen ab 22. Februar und die Öffnung für Friseure
ab 1. März  seien zu begrüßen. Die IHK-Organisation hatte sich im Vorfeld
stark dafür gemacht. Jahn fordert, dass weitere Bereiche und Branchen so
schnell, wie es die Pandemie-Lage erlaubt, dazukommen sollten. Besonders
wichtig seien die Perspektiven für die stark von den Schließungen
betroffenen Unternehmen im stationären Einzelhandel, im Gast­gewerbe und
Tourismus, im Freizeit- und Fitnessbereich sowie in der Veranstaltungs-,
Kultur- und Kreativwirtschaft.

Der Bund steht nach IHK-Ansicht ebenfalls in der Pflicht, die
Überbrückungshilfen für die Unternehmen deutlich zu beschleunigen. „Das
Bundeswirtschaftsministerium als Organisator der Überbrückungshilfen und
Auftraggeber der IT-Plattform benötigt für die Umsetzung seit Beginn der
Überbrückungshilfen im Sommer 2020 viel zu lange. Erst seit gestern ist die
Antragstellung für die Überbrückungshilfe III über Steuerberater,
Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte möglich, die Basis für
Abschlagzahlungen von bis zu 400.000 Euro sein kann. Noch später,
frühestens im März, erhalten die Bewilligungsstellen der Länder – in Bayern
ist das die IHK München – vom Bund eine funktionierende Software zur
regulären Antragsprüfung. „Umso wichtiger sind die unverzüglichen
Abschlagszahlungen über die Bundeskasse, denn Liquidität für die Betriebe
ist jetzt das Wichtigste“, erklärt Jahn.

SAZ-Redakteur

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