Sind die Zahlen nun zu hoch oder zu niedrig? Gesundheitsamt wehrt sich gegen den Vorwurf der Schlamperei

Schweinfurt (red). Die Inzidenzzahlen in Stadt und Landkreis stimmen offenkundlich seit Wochen nicht mit dem wahren Geschehen überein. Als Grund führt das Gesundheitsamt Schweinfurt Probleme mit einer  Softwareumstellung an, die aufgrund von noch nicht vollständig implementierten Arbeitsschritten Komplikationen im Meldeprozess der Coronafallzahlen verursacht hat.

Doch diese Aussage genügt vor allem verschiedenen Parteien im Schweinfurter Stadtrat nicht. Seitens der Freien Wähler und der CSU sind entsprechende Anträge zur weiteren Aufklärung eingebracht worden. Das Landratsamt seinerseits gibt an, dass die Kontaktierung und Isolierung der Positiv-Getesteter sowie die Kontaktpersonennachverfolgung im Landkreis und in der Stadt Schweinfurt  zu jeder Zeit gewährleistet worden sei. Lediglich die Weitermeldung einer erheblichen Anzahl an Fällen an das LGL habe sich verzögert.

Im April 2021 führte dies dazu, dass eine größere Zahl an Positiv-Fällen im Zuständigkeitsbereich Schweinfurt nicht an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und somit an das RKI übermittelt worden sind. Diese Fälle wurden verspätet nachgemeldet und sind deswegen erst nachträglich in die vom RKI erstellten Inzidenz- und Fallstatistiken eingeflossen. Dazu seien mehrere Mitteilungen an die örtlichen Medien ergangen, die auch so veröffentlicht wurden. Das Landratsamt sieht damit „Öffentlichkeit und Transparenz“ umfangreich hergestellt.

Landrat Florian Töpper zeigte sich deshalb äußerst irritiert. „Dass die CSU-Fraktion die Arbeit des Gesundheitsamts grundsätzlich in Frage stellt, ist der Situation in keiner Weise angemessen“, sagt Töpper.

Das Gesundheitsamt Schweinfurt hatte nach Feststellung der Probleme mit den nachträglich gemeldeten Fallzahlen unmittelbar umfangreiche Maßnahmen ergriffen. Es hat seine internen Arbeitsabläufe nochmals gründlich überprüft und angepasst.

Den nachgemeldeten Zahlen gegenüber steht jedoch eine weitere Meldung des Landratsamtes auf seiner Homepage vom 15. Mai, die wiederum auf zu viel gemeldete Zahlen schließen lässt. Es mussten demnach auch Korrekturen nach unten durchgeführt werden. Eine solche Korrektur wird demnach durchgeführt, wenn Personen doppelt an das LGL übermittelt wurden. Dies entstehe beispielsweise durch die Übermittlung von Testergebnissen mit fehlerhaften Stammdaten – etwa durch das Vertauschen von Vor- und Nachnamen, wenn beide Namen sowohl als Vor- als auch als Nachnamen geläufig sind. Bei den zu streichenden Fällen handelt es sich beispielsweise auch um Fälle, die ihren Wohnort außerhalb von Stadt oder Landkreis Schweinfurt haben, sich aber im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Schweinfurt  hatten testen lassen. Auch solche Fälle wurden nun über eine Streichung aus dem Datenbestand entfernt.

Brisant ist das Thema vor allem wegen rechtlich ungeklärter Fragen, etwa wenn Einspruch gegen Sanktionierungen aufgrund von Verstößen gegen geltende Bestimmungen eingelegt wird. Die Höhe von Bußgeldern hängt maßgeblich von den amtlichen Inzidenzzahlen zum Zeitpunkt des „Vergehens“ ab.

SAZ-Redakteur

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