Stadt Schweinfurt erlässt neue Allgemeinverfügung

Schweinfurt (red). Nach der Untersagung von Weihnachtsmärkten hat die Stadt Schweinfurt davon Kenntnis erlangt, dass eine zunehmende Zahl von Gastronomiebetrieben in Schweinfurt Glühweinausschank auf ihren jeweiligen Freiflächen anbietet. Diese Flächen sind häufig „weihnachtsmarktähnlich“ gestaltet, Glühwein wird zum Verzehr an Stehtischen oder ähnlichem angeboten.

Diesem Umstand wurde nun mit der neuen Allgemeinverfügung der Riegel vorgeschoben. Diese gilt zunächst bis 15. Dezember.  Begründet wird dies damit, weil eine derartige Aufmachung  nicht dem üblichen Betrieb einer gastronomischen Außenbewirtschaftung entspricht, sondern ist vielmehr mit einem Weihnachtsmarkt vergleichbar sei.

Wäre dazu weiterhin ein Zugang ohne Beschränkung (wie er aktuell für die Außengastronomie gilt), das heißt für alle Personen, unabhängig ob sie geimpft, genesen oder getestet sind möglich, werden weitere potenzielle Ausbruchsherde mit großer Ansteckungsgefahr befürchtet. Das Ziel des Verordnungsgebers, Menschenansammlungen aus Anlass von Weihnachtsmärkten zu vermeiden, würde so konterkariert.

Unter Berücksichtigung der dramatischen Situation in den Krankenhäusern, die teilweise außer Kontrolle geraten ist, sei dies nicht vertretbar. Insofern wurde für solche Angebote der Zugang auf geimpfte und genesene Personen mit entsprechendem Nachweis begrenzt.

Für die übliche Außengastronomie mit einem Speise- und Getränkeangebot an Tischen mit Sitzplätzen ergeben sich keine Änderungen.

Die Allgemeinverfügung gilt ab sofort bis vorerst Mittwoch, 15. Dezember. Sie kann auf der Internetseite der Stadt Schweinfurt unter www.schweinfurt.de jederzeit eingesehen werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert