Laut Koalitionsvertrag sollen die Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden. Dies sollte mit einer „starken Formulierung“ erfolgen, in der das „Kindeswohl in den Vordergrund“ gestellt wird.
Laut Koalitionsvertrag sollen die Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden. Dies sollte mit einer „starken Formulierung“ erfolgen, in der das „Kindeswohl in den Vordergrund“ gestellt wird.