Die Übergangsfrist endete am 2. April. Ab dann durften Beschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, die über einen Basisschutz hinausgehen, nur noch unter strengen Voraussetzungen erfolgen. Für das Gastgewerbe, das
Die Übergangsfrist endete am 2. April. Ab dann durften Beschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, die über einen Basisschutz hinausgehen, nur noch unter strengen Voraussetzungen erfolgen. Für das Gastgewerbe, das
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