Verantwortungsübertragung auf den Gast als Lösung? Testpflicht vor dem Biergartenbesuch wird als nicht praktikabel abgelehnt

Schweinfurt (red). Der Jubel war zunächst groß, dass sinkende Inzidenzzahlen nun auch vorsichtige Öffnungen in der Gastronomie zulassen. Doch die Ernüchterung folgte promt, denn die Zulassungskriterien sind so hoch, dass sie kaum oder nur mit nicht vertretbarem Aufwand umgesetzt werden könnern.

Es ist vor allem die Testpflicht in der Außengastronomie, die einen reibungslosen Ablauf behindert und viele potenzielle Gäste vor einem Gaststättenbesuch zurück schrecken lässt. Doch dieser ist nach der aktuellen Gesetzeslage nötig, wenn mehr als ein Hausstand beisammen sitzt. Der Verein zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) hat nun zum einen Wirte befragt, ob Sie unter diesen Umständen ihre Außengastronomie öffnen werden, ob sie von einem wirtschaftlichen Betrieb ausgehen und ob sie Selbsttests im Biergarten akzeptieren bzw selbst ihre Gäste testen. Die Gäste konnten wiederum angeben, ob Sie trotz dem Erfordernis eines Tests den Biergarten besuchen.

Nun liegen die Ergebnisse der vom 7.-10. Mai durchgeführten Facebook-Umfrage vor an der sich insgesamt 250 Teilnehmer beteiligt haben. Demnach haben sich fast 70 Prozent  der Wirte entschieden, unter der Voraussetzung eines negativen Coronatests ihre Außengastronomie nicht zu öffnen.

Als Gründe wurden unter anderem genannt, dass das Risiko zu groß sei, dass in einer Woche die Inzidenz wieder über 100 liegt und damit wieder geschlossen werden muss und in der Folge frische Ware (Gemüse Salat Fisch Fleisch) entsorgt werden muss. Dies sei zu riskant und zu kostspielig. Vielen Betrieben fehle zudem das Personal, da viele der notwendigen Aushilfskräfte sich inzwischen andere Tätigkeiten gesucht und gefunden haben. Für attraktive Arbeitsangebote müsse deshalb dringen auch die Innengastronomie geöffnet werden.

Andere Argumente waren u. a. „weil ich keine 2-Klassen-Gesellschaft fördere“, „Zu großer Aufwand und personeller Mehraufwand“, „Testplicht ist in unserem Dorf nicht möglich“ oder „Bin kein Testzentrum sondern ein Wirtshaus“

Der VEBWK findet eine Selektion der Gäste nach Vorlage eines Gentests oder in naher Zukunft dann noch nach Vorlage eines Impfausweises als diskriminierend. 63,8 % der Wirte gehen laut der Umfrage zudem von einem nicht wirtschaftlichen Betrieb aus. Selbsttestungen durch Gäste vor Ort oder Testungen durch den Wirt im Biergarten lehnen 73,6 % der Wirte ab.

Demgegenüber wollen jedoch 79 % der Gäste trotz Testpflicht einen Biergarten besuchen.

Aus Sicht des VEBWK sind deshalb nur zwei Szenarien praktikabel: Entweder ein gänzlicher Verzicht auf die Testpflicht in der Außengastronomie oder alternativ eine Übertragung der Verantwortung auf den Gast. Dieser gibt dann zusammen mit seinen Registrierungsdaten an, ob er vollständig geimpft, genesen oder getestet ist.

SAZ-Redakteur

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