Verschärfungen sind ausgereizt Arbeitsgruppe von Bund und Ländern soll Konzept für eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie erarbeiten

Viel Neues brachte er nicht, der Corona-Gipfel vom vergangenen Dienstag. Vor allem für Bayern änderte sich fast nichts, denn neue Bestimmungen wie das verpflichtende Tragen von FFP2-Masken in Supermärkten und öffentlichen Nahverkehr, gab es in Bayern bereits seit vergangenen Montag verpflichtend.

Wesentliche Neuheit war dann im Prinzip nur die Verlängerung des Lockdowns bis 14. Februar. Begründet wurde diese vorzeitige Verlängerung des ursprünglich nur bis 31. Januar vorgesehenen Lockdowns mit mutierten Versionen des Virus, die viel ansteckender sein könnten, als die bisherige Variante. Vor allem in Großbritannien hatte diese Version zu zahlreichen Neuinfektionen geführt. Dies soll durch frühzeitiges Handeln in Deutschland verhindert werden. Deshalb gab es auch keinen Spielraum für Lockerungen, wie etwa die Aufhebung des nächtlichen Ausgangsverbots von 21 bis 5 Uhr, das es allerdings  nur in Bayern, Baden-Württemberg (ab 20 Uhr) und Thüringen (ab 22 Uhr) gibt. Brandenburg hatte diese Maßnahme aus Gründen der Verhältnismäßigkeit wieder komplett aufgehoben. In Hessen und Sachsen hat man sich mit dieser Maßnahme nur auf Hotspots beschränkt. Auch in Bayern war das nächtliche Ausgangsverbot vor Bayern nur mit der Begründung flächendeckend eingeführt worden, weil fast alle Landkreise seinerzeit einen Inzidenzwert von über 200 vorzuweisen hatten. Inzwischen liegt der Inzidenzwert (Stand Mittwoch, 20.1.) nur noch in 15 von 71 Landkreisen über den eigentlich für nächtliche Ausgangsverbote maßgeblichen Wert von 200. Andere Bundesländer setzen überwiegend auf die Einschränkung des Bewegungsradiusses auf 15 km, wenn die Inzidenz über 200 liegt.

Weiterhin gilt, dass sich jeder  Haushalt nur noch mit einer weiteren Person treffen darf. Schule und KiTas bleiben weiterhin geschlossen, für Schüler gilt digitaler Fernunterricht zuhause. Die Staatsregierung hat außerdem versprochen genügend Schnelltests bereit zu stellen, damit Besucher und Personal von Senioreneinrichtungen mehrmals pro Woche Schnelltests machen können. Gottesdienste bleiben erlaubt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt ist. Eine Maske mit höherem Schutzstandard ist Pflicht, Singen verboten.

Arbeitgeber müssen wo immer es geht, das Arbeiten zuhause ermöglichen. Eine entsprechende Verordnung soll das Bundesarbeitsministerium befristet bis zum 15. März erlassen. Die Arbeitszeiten sollen nach Möglichkeit flexibel gestaltet werden, um das Fahrgastaufkommen im Berufsverkehr zu verringern. Eine ursprünglich angedachte Komplett-Stillegung des ÖPNV ist damit zunächst einmal vom Tisch. Weiterhin festgehalten werden soll am Ziel von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen. Um dies zu erreichen, soll eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern bis zum 14. Februar „ein Konzept für eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie erarbeiten.

SAZ-Redakteur

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