Vorläufiges Ergebnis zum Volksbegehren auf Abberufung des Landtags

2,15 Prozent Stimmberechtigte tragen sich in Listen ein. Endgültiges Ergebnis wird in öffentlicher Sitzung am 18. November 2021 festgestellt.

Wie der Landeswahlleiter des Freistaates Bayern, Dr. Thomas Gößl, mitteilt, unterstützen laut vorläufigem Ergebnis 204 135 Bürgerinnen und Bürger das Volksbegehren auf Abberufung des Landtags.

Das entspricht 2,15 Prozent der eintragungsberechtigten Personen Bayerns. Die für die Herbeiführung eines Volksentscheids über die Abberufung des Landtags erforderliche Zahl an Anträgen von einer Million Stimmberechtigten ist verfehlt.

Fürth. Aufgrund Antrags vom 24. Juni 2021 wurde seitens des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 27. Juli 2021 ein Volksbegehren zur Herbeiführung eines Volksentscheids über die Abberufung des Landtags zugelassen. In der Zeit vom 14. Oktober 2021 bis zum Ende der Eintragungsfrist am 27. Oktober 2021 haben 204 135 der insgesamt 9 480 105 eintragungsberechtigten Personen den Antrag unterzeichnet.

Die vorläufigen Ergebnisse sämtlicher kreisfreien Städte und Landkreise können im Internetangebot des Landeswahlleiters unter www.statistik.bayern.de/mam/wahlen/volksbegehren.pdf eingesehen werden.

Nach Prüfung der Eintragungslisten stellt der Landeswahllausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am Donnerstag, 18. November 2021, 11:00 Uhr das endgültige Ergebnis fest. Diese findet in den Räumlichkeiten des IT-Dienstleistungszentrums des Freistaats Bayern in der St.-Martin-Str. 47 in 81541 München statt.

Für die öffentliche Sitzung steht nur ein begrenztes Angebot an Teilnehmerplätzen zur Verfügung. Interessierte werden gebeten sich vorab unter Beifügung einer unterschriebenen „Erklärung über den Gesundheitszustand zur Eindämmung der Corona-Pandemie“ per E-Mail an wahlen@bayern.de bis zum 16. November 2021 anzumelden. Darüber hinaus wird gebeten, den Personalausweis zwecks Zugangskontrolle mitzubringen.

Es gilt die Verpflichtung, eine medizinische Maske zu tragen. Die geltenden Abstandsregeln sind einzuhalten.

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