Mainfranken/Würzburg – Die Regierungskoalition hat eine Einigung über
ein Lieferketten- bzw. Sorgfaltspflichtengesetz erzielt.
Damit sollen nach dem Willen der Bundesregierung Unternehmen angehalten werden, ihre
Lieferketten zu überblicken. Die Folge: Sie könnten für Verstöße gegen
menschenrechtliche Sorgfaltspflichten zur Verantwortung gezogen werden. Die
IHK beurteilt das Gesetzesvorhaben ambivalent.
„Für ehrbare Kaufleute ist selbstverständlich, menschenrechtliche
Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen. In Summe befürchten die
Unternehmen jedoch, dass ein solches Gesetz insgesamt mehr schadet als es
nützt“, erklärt Dr. Sascha Genders, stellvertretender Hauptgeschäftsführer
der IHK Würzburg-Schweinfurt. Kritisch sieht die Wirtschaft insbesondere
den Mehraufwand durch die erneute Bürokratiebelastung, wie auch
Erschwernisse bei internationalen Lieferketten für mainfränkische
Unternehmen. Die regionale Wirtschaft setze sich eindeutig für die
Wahrnehmung ihrer gesellschaftlichen Verantwortung ein, erst Ende 2020 habe
die Vollversammlung hierzu ein „IHK-Positionspapier 10 Punkte für
zukunftsfähiges Wirtschaften“ verabschiedet. „Die regionalen Unternehmen
teilen die Ziele, die hinter einem Lieferkettengesetz stehen“, so Genders.
Herausforderungen im globalen Wettbewerb
Unternehmerische Verantwortung und Corporate Social Responsibility (CSR)
würden laut Genders immer wichtiger für die Wettbewerbsfähigkeit der
Unternehmen. „Immer mehr Firmen stellen fest, dass in nachhaltigen
Konzepten Geschäftschancen liegen. Einige davon unterstützen auch eine
gesetzliche Regelung. Die Übernahme von bußgeldbewehrter Verantwortung für
das Handeln von Lieferanten geht aber nach Aussage vieler international
operierender Unternehmen weit darüber hinaus.“ Unternehmen hätten laut
Einschätzung der IHK häufig nur begrenzten Einfluss auf das Verhalten ihrer
Zulieferer. Insoweit könnte das Gesetz dazu führen, dass diese Unternehmen
ihr Engagement im Ausland überdenken.
Kein nationaler Alleingang
Die IHK warnt insbesondere davor, dass eine ausschließlich nationale Lösung
zur Benachteiligung der betroffenen Betriebe im internationalen Wettbewerb
führen könnte. „In Zeiten des europäischen Binnenmarktes und global
agierender Unternehmen ist eine nationale Lösung ein enormer
Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen. Das gilt vor allem für
Branchen, die noch deutlich mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie zu
kämpfen haben“, erklärt Genders. Insoweit sei aus Sicht der
Wirtschaftskammer auf eine globale, zumindest aber zuerst auf eine
europäische Lösung zu setzen, bevor es zu nationalen Alleingängen kommt.