Hörvorsorge ist Gesundheitsvorsorge

Der Welttag des Hörens („World Hearing Day“ bzw. „International Ear Care Day“) findet jedes Jahr am 3. März statt. Der weltweite Aktionstag lenkt die globale Aufmerksamkeit auf die Prävention und Versorgung von Hörminderungen und auf die Bedeutung des Gehörs.

An ihrem Hauptsitz in Genf organisiert die Weltgesundheitsorganisation (WHO) jährlich eine Veranstaltung zum Welttag des Hörens. In den letzten Jahren haben sich immer mehr Mitgliedstaaten und andere Partnerorganisationen dem Welttag des Hörens angeschlossen und eine Reihe von Aktivitäten und Veranstaltungen in ihren Ländern organisiert.

In der DACH-Region engagiert sich der Bundesverband der Hörsysteme-Industrie (BVHI) gemeinsam mit dem World Hearing Forum (WHF), dem europäischen Herstellerverband EHIMA und anderen Organisationen für den Aktionstag. Gemäß den WHO-Kriterien liegt die Prävalenz von Schwerhörigkeit in Deutschland bei 12 Prozent. Das bedeutet, dass etwa 10 Mio. Menschen in Deutschland schwerhörig sind. 5,8 Millionen Deutsche über 15 Jahren haben zudem einen beeinträchtigenden Hörverlust von mehr als 35 Dezibel – davon sind lediglich zwei Millionen mit Hörsystemen versorgt.

Zum Gelingen des Welttags in Deutschland, Österreich und der Schweiz tragen Hörakustiker, HNO-Ärzte, Unternehmen, Kultureinrichtungen, Vereine und andere Akteure mit vielfältigen Ideen, Aktionen, Informations- und Aufklärungsangeboten bei. Seinen hohen Stellenwert unterstreicht die Schirmherrschaft des Bundesgesundheitsministers Prof. Dr. Karl Lauterbach.

„Ein gutes Gehör bedeutet Lebensqualität. Es ist zentral für die Teilhabe am sozialen Leben. Umso wichtiger ist die Aufmerksamkeit für Hörprobleme und ihre Ursachen. Sehr gerne habe ich daher die Schirmherrschaft für den „Welttag des Hörens“ übernommen. Denn er macht darauf aufmerksam, was nötig ist: Ein vertrauensvoller und frühzeitiger Austausch zum Thema Altersschwerhörigkeit in der ärztlichen Sprechstunde, die Versorgung und Entstigmatisierung von Hörschäden und nicht zuletzt die Vermeidung von hörschädigendem Lärm. Ich danke allen, die sich dafür einsetzen!“ Prof. Dr. Karl Lauterbach, Deutscher Bundesminister für Gesundheit

Regelmäßige Hörscreenings als Vorsorgeleistung der gesetzlichen Krankenkassen

Gemeinsam mit den Partnerorganisationen Initiative Hörgesundheit fordert der BVHI für gesetzlich Krankenversicherte ab dem 50. Lebensjahr ein regelmäßiges Hörscreening durch einen HNO-Facharzt als reguläre kassenfinanzierte Vorsorgeleistung. Denn etwa ab 50 setzt in der Regel die Schwerhörigkeit im Alter als Ergebnis natürlicher Abnutzungserscheinungen der Sinneszellen im Innenohr ein. Die Folgen nicht diagnostizierter und nicht therapierter Schwerhörigkeit können sich körperlich, psychisch sowie sozial nachteilig auswirken. Eine flächendeckende, regelmäßige Früherkennung kann dem entgegenwirken. Die Forderung knüpft an konkrete Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO)1 an.

Frühzeitige Hörtests und Versorgung sparen Kosten

39 Milliarden Euro betragen die jährlichen Kosten für unversorgte Hörminderungen in Deutschland, so die Erhebung Shield aus dem Jahr 20192. Eine kassenfinanzierte Hörvorsorge ab 50 könnte diese Ausgaben deutlich mindern, indem sie die Dunkelziffer unerkannter – aber kostenträchtiger – Fälle von Schwerhörigkeit reduziert. Das rechnet sich für Betroffene und Kostenträger im Gesundheitswesen gleichermaßen. Auch die WHO betont das große finanzielle Einsparpotential von Hörtests ab dem 50. Lebensjahr in ihrem „World Report on Hearing“. Die WHO empfiehlt ebenfalls Hörtests zur Vorbeugung des kognitiven Leistungsverfalls im Alter und eine frühzeitige Versorgung von Hörminderungen bei Erwachsenen4. 

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