Kontaktdatenerfassung in weiten Bereichen nicht mehr Pflicht

München (dpa/lby) – In Gastronomie und Kultur und auch in vielen weiteren Bereichen in Bayern entfällt ab sofort die bisherige coronabedingte Pflicht zur Kontaktdatenerfassung.

Von diesem Freitag an müssen Kunden und Besucher keine persönlichen Daten mehr angeben, wenn sie essen gehen oder ins Kino wollen. Das Einchecken per App oder das Ausfüllen von Kontaktformularen entfällt damit.

Kontaktdaten müssen laut Kabinettsbeschluss vom Dienstag nur noch in Schwerpunktbereichen «mit hohem Risiko von Mehrfachansteckungen (Spreading)» erfasst werden. Dazu zählen demnach alle geschlossenen Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen. Aber auch Clubs, Diskotheken, Bordelle «und vergleichbare Freizeiteinrichtungen» sowie gastronomische Angebote mit Tanzmusik.

Auch bei körpernahen Dienstleistungen und in Gemeinschaftsunterkünften (etwa Schlafsäle in Jugendherbergen oder Berghütten) müssen Kontakte weiterhin erfasst werden. In allen anderen Bereichen entfällt die Vorschrift.

Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) betonte nach dem Kabinettsbeschluss am Dienstag, man gebe damit nicht grundsätzlich die Ermittlung von Kontaktpersonen auf. Aber eine Erfassung in der bisherigen Breite sei nicht mehr sehr sinnvoll.

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