Aufgrund des immer höher werdenden Verkehrsaufkommens und des damit einhergehenden öffentlichen Parkdrucks, wurden die Zustände in diesem Altortbereich zunehmend ungeregelter. Dies führte in der Vergangenheit nicht nur zu Ärgernissen zwischen Anwohnern und Verkehrsteilnehmern, sondern erschwerte insbesondere die Erreichbarkeit der Anlieger durch Rettungskräfte im Notfall. Vor allem letzteres ist durch geordnete Parkregelungen in Notsituationen zu gewährleisten.
Nachdem die einzelnen Straßenzüge durch das Planungsbüro eingehend untersucht wurden und in mehreren Sitzungen, Besprechungen und Ortsterminen intensiv an einer effektiven Lösung der Probleme gearbeitet wurde, fanden Bürgerbeteiligungen mit den betroffenen Anwohnern statt. Hier wurde das Vorhaben konstruktiv diskutiert, einige Wünsche und Bedenken konnten nachträglich
eingearbeitet werden. Abschließend wurde mit der Freiwilligen Feuerwehr Gochsheim eine Stellprobe durchgeführt. Bei einer sogenannten Stellprobe wird die Befahrbarkeit der Straßen mit
einem Drehleiterfahrzeug überprüft. Dies zu gewährleisten, stellte die Grundlage des neuen Parkraumkonzeptes dar und hat oberste Priorität. Nach finaler Ausarbeitung beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung am 29.03.2022 schließlich die Umsetzung des neuen
Parkraumkonzeptes.
Seit Montag, den 19. September 2022 wird im gesamten Gebiet des neuen Parkraumkonzeptes eine Tempo–30–Zone ausgewiesen. Daneben wird eine eingeschränkte Haltverbotszone eingerichtet.
Aufgrund der Beschilderungs– und Markierungsarbeiten, die der gemeindliche Bauhof durchführen wird, ist in der Bahnhofstraße, Bernhardtstraße, Hadergasse, Hindenburgstraße, Judenhof und
Raiffeisenstraße mit zeitweiligen Behinderungen zu rechnen. Darüber hinaus wird im Hinblick auf die Sicherheit der gemeindlichen Bauhofmitarbeiter um erhöhte Vorsicht gebeten!
Folgende Änderungen bringt das neue Parkraumkonzept mit sich:
Tempo–30–Zone
Zulässige Höchstgeschwindigkeit Innerhalb der Tempo–30–Zone beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h. Diese Regelung
findet innerhalb dieser Zone ausnahmslos Anwendung. Zusätzliche Schilder in Bezug auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit bedarf es nicht mehr. Somit verringert sich der Schilderwald deutlich.
Vorfahrtsregelung
„Rennstrecken“ zu missbrauchen. Die Verkehrssicherheit wird allgemein erhöht.
Eingeschränkte Haltverbotszone
In einer eingeschränkten Haltverbotszone ist das Parken grundsätzlich verboten. Mit dem Zusatz „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“ wird jedoch eine Ausnahme geschaffen, wonach auf markierten Stellplätzen geparkt werden darf. Halten ist in der eingeschränkten Haltverbotszone hingegen überall erlaubt. Hierbei darf das Fahrzeug jedoch nicht verlassen werden oder länger als
Die Zonenregelung macht die Ausweisung von einzelnen, eingeschränkten Haltverboten und Sperrflächen überflüssig.
Absolutes Haltverbot
Absolute Haltverbote innerhalb der eingeschränkten Haltverbotszone bleiben aufgrund ihrer Notwendigkeit an besonders engen und unübersichtlichen Straßenstellen bestehen. Dies ist in der
Bernhardtstraße, dem mittleren Bereich der Hadergasse sowie dem östlichen Bereich der Hindenburgstraße der Fall.
Erhöhte Vorsicht geboten!
Mit Inkrafttreten des neuen Parkraumkonzeptes werden alle Beschilderungen in Bezug auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit sowie Vorfahrtsregelungen entfernt. Um den Gefahren in den Standorte der Beschilderungen
„Beginn einer Tempo–30–Zone“
„Eingeschränkte Haltverbotszone mit Zusatzschild „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“ einzelnen Kreuzungen und Einmündungen aufgrund der Umstellungen in der Anfangszeit vorzubeugen, wird mit mobilen Schildern auf die neue rechts–vor–links–Regelung hingewiesen.
Überdies wird der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung verstärkt zur Kontrolle des Gebietes im ruhenden Verkehr eingesetzt.
Um entsprechende Beachtung, erhöhte Vorsicht und Rücksichtnahme wird gebeten.